Muss Deutschland sich vor bulgarischen und rumänischen Zuwanderern fürchten?

Am 1. Januar fielen die letzten Einschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit für rumänische und bulgarische Migranten in der EU. Sieben Jahre nach dem EU-Beitritt der beiden Staaten können sich die Bürger Rumäniens und Bulgariens in der ganzen EU legal und ohne formale Hindernisse auf die Jobsuche machen.

Obwohl lange vorhersehbar, hob kurz vor dem Startdatum eine heftige politische Debatte über die Zuwanderung von Bulgaren und Rumänen an, die vor allem von Großbritanniens Premierminister Cameron und der deutschen CSU angefacht wurde. Während Cameron sogleich ein ganzes Bündel von Entmutigungsmaßnahmen zur Abschreckung von Einwanderern beschloss, um das Vereinigte Königreich für vermeintliche Armutszuwanderer unattraktiv zu machen, blieb es in Bayern vor allem bei unmissverständlicher Rhetorik. Nach dem Motto „Wer betrügt, der fliegt!“ soll ein vermuteter „Missbrauch der europäischen Freizügigkeit durch Armutszuwanderung“ aktiv bekämpft werden, zugleich sollen Anreize für eine „Migration in die sozialen Sicherungssysteme“ verringert werden, etwa durch die Streichung des Kindergelds für im Ausland lebende Kinder. Gleichzeitig hat sich in einer aktuellen Volksabstimmung in der Schweiz der Vorschlag „Gegen Masseneinwanderung“ durchgesetzt, an dem sich inzwischen rechtspopulistische Parteien in den EU-Mitgliedsstaaten orientieren.

Wie schon an früherer Stelle in diesem Blog dargelegt, ist die Gleichsetzung von legitimer Binnenmigration im Rahmen der europäischen Personenfreizügigkeitsregeln und „Sozialtourismus“ fragwürdig. Im Folgenden soll die konkrete Frage analysiert werden, ob die aktuelle Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien (sofern sie denn überhaupt stattfindet) eher als Armuts- oder Arbeitsmigration zu bewerten ist und ob Deutschland die Zuwanderung aus diesen Ländern damit fürchten muss oder sie eine Chance ist. Es wird argumentiert werden, dass eher letzteres der Fall ist.

Mehr Sachlichkeit und Information!

Eines der großen Probleme der aktuellen Debatte ist die starke Emotionalisierung, die bei Befürwortern und Gegnern der Zuwanderung zu beobachten ist und der sich auch neutrale Beobachter kaum entziehen können. Dies hat damit zu tun, dass die Zuwanderung fremder Menschen von jeher Ängste unterschiedlichster Art ausgelöst hat, etwa die Angst vor eigenem Wohlstands- oder Arbeitsplatzverlust, die generelle Angst vor dem Unbekannten und die Sorge, dass sich das persönliche Umfeld in einer unerwünschten Weise verändern könnte.

Vor dem Hintergrund der möglichen Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien kann am ehesten noch von der EU-Kommission, die von Amtswegen als Hüterin der Verträge die Interessen aller EU-Bürger im Blick behalten muss, eine ausgewogene Stellungnahme erwartet werden. Wenig überraschend hat man in Brüssel die Debatten in Deutschland und England scharf zurückgewiesen.

Doch auch in Deutschland hört man immerhin einige besonnene Stimmen. So warnte der Präsident des Deutschen Städtetags, Ulrich Maly (SPD), davor, einen möglichen Bezug von Sozialleistungen durch Zuwanderer aus den beiden Ländern als Massenphänomen zu dramatisieren. Seiner Meinung nach würde in der Debatte der Eindruck entstehen, dass alle Bulgaren und Rumänen, die jetzt nach Deutschland kommen, nicht nur Armutszuwanderer seien, sondern oftmals auch Sozialbetrüger. Sigmar Gabriel, der SPD-Chef und Vizekanzler, bezog eine ähnliche Position: „Ich halte nichts davon, dieses Problem künstlich groß zu reden. Aber wir dürfen es auch nicht verniedlichen. Wir brauchen weder pauschale Diskriminierungen von Rumänen und Bulgaren, noch dürfen wir die Probleme übersehen, vor denen einige Großstädte durch Armutszuwanderung stehen“. 

Neben der empirischen Frage, wie viel Zuwanderung zu erwarten ist, ist auch die rechtliche Frage, wer überhaupt Anspruch auf Sozialleistungen hat, von Bedeutung. Dieser Aspekt findet aber wenig Widerhall in der Diskussion. Grundsätzlich gilt, dass alle EU-Bürger, sofern sie volle Freizügigkeit genießen, bei der Ansiedlung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ein Anrecht auf Gleichbehandlung mit den Einheimischen haben.

Um Sozialleistungen in einem anderen EU-Land zu erhalten, muss jedoch zusätzlich gelten, dass der Zuwanderer entweder ein Arbeitnehmer oder ein direktes Familienmitglied ist oder dass er dauerhaft in dem Land wohnhaft ist. Nicht eindeutig geklärt ist, ob arbeitslose Zuwanderer einen vollen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Wie jedoch schon in einem anderen Beitrag in diesem Blog ausgeführt wurde, ist die Unsicherheit über mögliche Leistungen aus Sicht potenzieller Migranten eher abschreckend als verlockend. Grundsätzlich kann man festhalten, dass Freizügigkeit nicht den freien Bezug von Sozialleistungen bedeutet.

Wer ist gekommen und wer wird kommen?

Für viele Bulgaren und Rumänen ist das Arbeiten in der Fremde schon seit Langem eine Realität. Allein in Deutschland lebten laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Jahr 2013 nicht weniger als 130.629 Bulgaren und 237.818 Rumänen. Seit dem 1. Januar 2014, also dem Zeitpunkt der Gewährung der vollen Freizügigkeit, hat sich daran nicht allzu viel geändert. Am 5. Januar notierte die Frankfurter Rundschau: „Flugzeuge, Busse und Züge nach Nordwesten waren vor und nach Neujahr nicht voller als sonst.“ Nun ist diese Beobachtung statistisch zwar wenig aussagekräftig, jedoch wird im Allgemeinen nicht damit gerechnet, dass der Wegfall der verbliebenen Arbeitsmarktbeschränkungen die Lage wesentlich verändern wird, wobei u.a. auf die Erfahrung mit der Herstellung der Freizügigkeit für polnische Arbeitskräfte im letzten Jahr verwiesen wird, die nahezu keine Wirkung entfachte.

Rumänien, das das zweitgrößte Beitrittsland nach Polen ist, hat in den letzten zehn Jahren knapp zwölf Prozent seiner Bevölkerung durch Abwanderung verloren. Interessanterweise (und in der deutschen Debatte zumeist ignoriert) waren die Hauptzielländer Italien, Spanien, Frankreich und Portugal, also Länder, in denen romanische Sprachen gesprochen werden. Aus Bulgarien ging dagegen ein größerer Anteil nach Deutschland, u.a. weil es in vielen bulgarischen Städten gute deutschsprachige Gymnasien gibt, die seit Generationen stark nachgefragte Auswanderer ausbilden.

Neben Ärzten und anderen Akademikern ist in der Vergangenheit und bis heute anhaltend Krankenpflegepersonal aus den beiden Ländern abgewandert. Neu hinzugekommen ist in den letzten Jahren die Auswanderung von Baufacharbeitern, die es verstärkt in den Westen zieht. All diese Berufsgruppen werden sich auch weiterhin auf den Weg machen, solange Arbeitsplätze und Karrierechancen in Bulgarien und Rumänien fehlen. Ohne die Aussicht darauf lohnt die kostenintensive Migration kaum, so dass sich der bulgarische Botschafter in London, Konstantin Dimitrow, angesichts der britischen Diskussion zu der Klarstellung veranlasst sah, dass “[d]ie meisten Bulgaren, die einen Job in Großbritannien wollten, bereits einen [haben]”.

Sinti und Roma

Zu dem negativen Bild von Bulgaren und Rumänen, das die Politik und Massenmedien in den letzten Wochen transportiert haben, trägt die Vorstellung (und Bebilderung von Fernsehberichten) bei, dass die Gruppe der Zuwanderer vor allem aus Mitgliedern der ethnischen Gruppe der Sinti und Roma besteht. Gegenüber diesen Personen existieren seit historischen Zeiten Vorurteile und Klischees, die sich oft – und teilweise bewusst gesteuert – mit der aktuellen Debatte um Zuwanderung vermischen. Dabei muss klar gesagt werden, dass das Medienbild vermeintlich obdachloser Sinti und Roma, die sich mit 10 Kindern eine Zwei-Zimmer-Wohnung teilen, für drei Euro pro Stunde arbeiten oder seit Jahren von der Sozialhilfe leben und ansonsten betteln, weder die Realität des Lebens der Sinti und Roma noch den durchschnittlichen Lebensstil eines bulgarischen oder rumänischen Zuwanderers widerspiegeln!

Gleichzeitig stellen die Sinti und Roma sowohl in Bulgarien als auch in Rumänien eine verhältnismäßig bedeutende Minderheit dar. Das Zusammenleben mit den Bevölkerungsmehrheiten ist dabei durchaus nicht frei von Konflikten. Laut Petko Gantschev, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Internationalen Wissenschaftlichen Rats in Bulgarien, sollen knapp 50% der bulgarischen Roma auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sein, was zu gewissen inneren Spannungen im Land führt. Leitet man jedoch aus solchen Informationen einfache Prognosen über die Zusammensetzung der Zuwanderung nach Westeuropa ab, so kann dies Aussagen über die Qualität der tatsächlichen Zuwanderung verzerren. Eine solche Vereinfachung wäre ohnehin nicht statthaft, da die Wanderungsstatistiken für Deutschland keine Informationen über die ethnische Zusammensetzung der Zuwandererzahl aus einzelnen Ländern machen.

Sollten aber tatsächlich Sinti und Roma das Problem darstellen und die Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien ansonsten neutral (oder sogar positiv) wirken, dann würde dies die Politik vor die Aufgabe stellen, sich vor allem um diesen speziellen Personenkreis zu kümmern. Dies hätte immerhin den Vorteil, dass die Unterstützung zielgruppengenau erfolgen könnte und damit überschaubar und präzise durchführbar wäre. Ob die Unterstützung dann durch die Stadtverwaltungen und karitative Einrichtungen in den Zielländern oder durch eine Förderung in den Herkunftsländern erfolgt, wäre dabei zweitrangig.

Der Nutzen der Zuwanderung

Eine Armutszuwanderung aus Bulgarien und Rumänien kann nach den Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) nicht bestätigt werden, waren doch nur 0,6% der Bezieher von Hartz-IV-Leistungen Angehörige dieser Staaten (2013). Vielmehr, so Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, verfüge jeder zweite Neuzuwanderer aus Bulgarien und Rumänien über eine gute Qualifikation. Gerade in Mangelberufen (Ärzte, Krankenschwestern oder IT-Fachleute) seien Rumänen und Bulgaren bereits heute schon umfangreich in Deutschland tätig (und fehlen damit ihren Herkunftsländern, die dadurch in der Gesundheitsversorgung vor nicht unerhebliche Probleme gestellt werden).

Zum Jahresende 2012 lag die Ar­beitslosenquote der bulgarischen und rumänischen Neuzuwanderer in Deutschland bei 9,6%, also etwas höher als im Durchschnitt der Gesamtbevölkerung (7,4%), aber deutlich niedriger als bei anderen Ausländern in Deutschland (16,4%). Vermeintliche Scheinselbständigkeiten zur Erschleichung ergänzender Leistungen der Grundsicherung nach SGB II sind nicht nachweisbar, sondern befinden sich absolut gesehen und in ihrer zeitlichen Entwicklung in einem nachvollziehbaren Rahmen. Die Gesamtzahl der Grundsicherungsempfänger bulgarischer und rumänischer Herkunft stieg zwischen 2011 und 2012 von 22.000 auf 30.000 Personen, also um knapp ein Drittel. Im gleichen Zeitraum stieg allerdings auch die Zahl der Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien um ungefähr den gleichen Prozentsatz. Der Anteil der Selbstständigen in dieser Gruppe ist zwar si­gnifikant höher als im Durchschnitt der Bevölkerung insgesamt (5,1% statt 2,1%), jedoch handelt es sich hierbei um gerade einmal 1.500 Personen, so dass nicht von einer ernsthaften Gefährdung des deutschen Sozialsystems gesprochen werden kann. Laut Klaus F. Zimmermann, dem Direktor des Bonner Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA), zahlen derzeit mehr als 70% der Rumänen und Bulgaren in Deutschland regelmäßig in die Sozialkassen ein. Kaum eine andere Ausländergruppe sei in dieser Hinsicht so gut in den deutschen Arbeitsmarkt integriert.

Diese positive Entwicklung hat auch damit zu tun, dass ein nicht unerheblicher Teil der Zuwanderer Studenten sind. Nach China (23.883 Studenten), Russland (10.401) und Österreich (7.887) stammte die viertgrößte Gruppe von Bildungsausländern im Jahr 2012 aus Bulgarien (7.026). Generell gilt, dass ausländische Studenten im Durchschnitt schon nach wenigen Jahren die Kosten für ihr Studium in Deutschland herausgeholt haben und danach substanzielle Überschüsse für den deutschen Fiskus und die Sozialkassen (längerfristig vor allem die Rentenversicherung) erwirtschaften. In einer alternden Gesellschaft wie Deutschland wirkt diese Zuwanderung wie ein Jungbrunnen.

Alles in allem zeigen die vorliegenden Daten also, dass es sich bei der Zuwanderung aus Bulgarien und Ru­mänien nicht um Armutsmigration, sondern um Arbeitsmigration handelt. Und anders als die Gegner der Zuwanderung suggerieren, befürworten die Deutschen vor diesem Hintergrund die Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften, einschließlich solcher aus Bulgarien und Rumänien. Dem ARD-Deutschlandtrend zufolge glauben 68% der Befragten, dass die deutsche Wirtschaft qualifizierte Arbeitskräfte aus anderen Ländern braucht. Immerhin 46% der Bürger äußerten in einer Umfrage von Infratest dimap die Überzeugung, dass Deutschland von den Zuwanderern alles in allem mehr Vorteile als Nachteile habe.

Fazit

Die bisherige Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien gibt wenig bis gar keinen Anlass zur Klage. Beide Zuwanderergruppen haben sich in günstiger Weise in den deutschen Arbeitsmarkt integriert. Die Gründe, die die Gegner der Zuwanderung nennen, erscheinen vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen (auch den Erfahrungen der ersten Runde der EU-Osterweiterung) wenig überzeugend. Es ist nicht zu befürchten, dass mit der Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Januar 2014 massive Zuwanderungswellen aus Bulgarien und Rumänien nach Deutschland kommen. Was dagegen sehr viel mehr ins Gewicht fällt, dass zwei Länder nun vollständig in die EU integriert sind und die Grundfreiheit der Arbeitnehmermobilität weiter ausgedehnt wurde. Diesen Zugewinn an Freiheit können und sollten sich die bisherigen EU-Mitgliedsländer auch dann erlauben, wenn in einer kurzen Übergangsphase doch geringfügige Kosten entstehen sollten (was – wie oben dargelegt – jedoch wenig wahrscheinlich ist). Politisch wie ökonomisch stellt das Niederreißen von Barrieren der Migration einen gesellschaftlichen Wohlfahrtsgewinn dar.


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Kommentare

4 Antworten zu „Muss Deutschland sich vor bulgarischen und rumänischen Zuwanderern fürchten?“

  1. Avatar von Prof. Dr. Tim Krieger

    Der studentische Blog „Think Ordo!“ hat sich zum Ziel gesetzt, einen Beitrag zur öffentlichen Debatte aktueller ordnungs- und wirtschaftspolitischer Themen zu leisten. Die Beiträge der teilnehmenden Studierenden beschäftigen sich dabei immer wieder mit kontroversen Themen, die Widerspruch (aber natürlich auch Zustimmung und Lob) hervorrufen können. Widerspruch, der in Form von Kommentaren oder neuen Blogbeiträgen erfolgen kann, ist ausdrücklich erwünscht! Allerdings sollte der Widerspruch in einer angemessenen Form erfolgen und idealerweise – wie die Blogbeiträge auch – eine wissenschaftliche Fundierung haben.

    Das Thema Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien gehört momentan zu den großen politischen Aufregern, so dass es nicht verwunderlich ist, dass der Beitrag von Sara Bozhikova kritisch kommentiert wurde. Nicht jeder teilt ihren positiven Blick auf die Migrationsbewegungen von Ost nach West. Wenn jedoch einer der bei uns eingegangenen Kommentare einen fremdenfeindlichen Tenor aufweist, dann ist dies aus Sicht der Redaktion (und dies schließt mich als Verantwortlichen für den Blog ein) inakzeptabel. Eine Veröffentlichung im Wortlaut kommt daher nicht in Frage.

    Zugleich will die Redaktion jedoch die notwendige Debatte über das Thema nicht unterbinden, weshalb wir an dieser Stelle eine zentrale These des – unveröffentlicht bleibenden – Kommentars aufgreifen wollen. In dem Beitrag wird sinngemäß u.a. ausgesagt, dass die Zuwanderung von Sinti und Roma die Sozialsysteme stark belasten und die Kriminalität erhöhen würde, was sich durch aktuelle Kriminalitätsstatistiken belegen ließe.

    Hierzu ist anzumerken, dass unseres Wissens nach die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS) als wichtigste statistische Erhebung in diesem Bereich in Deutschland keine Klassifizierung nach Ethnien (bzw. Minderheiten bzw. Volksgruppen), sondern ausschließlich nach Nationalitäten vornimmt. Diese Handhabung gilt auch für andere wichtige offizielle Statistiken, da ethnische Zuordnungen In Deutschland aus historischen und pragmatischen Gründen problematisch sind. Eine Gleichsetzung von Bulgaren und Rumänen mit den Sinti und Roma ist nicht haltbar und auch nicht logisch. Es gibt also keinen unmittelbaren Beleg für die These aus dem genannten Kommentar.

    Dies bedeutet nicht, dass das in dem Kommentar beschriebene Problem nicht existieren könnte, es ist nur nicht empirisch seriös belegt (oder belegbar). Dies wäre aber für eine angemessene Debatte nötig. Die Redaktion von „Think Ordo!“ würde es sehr begrüßen, wenn an dieser Stelle eine breite Diskussion über Datenquellen, Statistiken und wissenschaftlichen Arbeiten zu diesem Thema entstehen würde, um dem vermuteten Problem vertiefend auf den Grund zu gehen. Dies würde nicht nur den wissenschaftlichen Anspruch von „Think Ordo!“ unterstreichen, sondern auch die gesamte öffentliche Debatte bereichern.

  2. Avatar von sara
    sara

    Die deutsche Grundsicherung wird zu einem Mindestlohn für ganz Europa. Wer die Statistiken auswertet, wird feststellen, dass unter den Zuwanderern auf jeden qualifizierten Ingenieur aus Spanien wohl 100 Armutseinwanderer aus Rumänien und Bulgarien kommen. Mit dem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, wonach arbeitslose Rumänen und Bulgaren in Deutschland Hartz-IV erhalten, wird die Armutseinwanderung, meiner Meinung weiter steigen!!

    1. Avatar von Prof. Dr. Tim Krieger

      Nun mal “Butter bei die Fische”, wie der Norddeutsche zu sagen pflegt! Welche Statistiken belegen die hier aufgestellte These? Mir ist nicht bekannt, dass es in Deutschland seriöse offizielle Statistiken gibt, die Zuwanderung aus dem Ausland nach Armuts- und Nicht-Armutskriterien klassifizieren. Es wäre auch wenig zielführend, eine solche Klassifizierung vorzunehmen, denn genauso gut wie ein qualifizierter Ingenieur aus Spanien in Deutschland als Selbständiger scheitern und in ALG II landen kann, kann ein armer Bulgare oder Rumäne einen tollen Job finden und ein auskömmliches Leben führen. Beides lässt sich nicht vorhersehen (auch wenn die Chancen für die beiden Ereignisse nicht gleichmäßig verteilt sein werden), was bedeutet, dass es keinen Sinn macht, in diesem Punkt spekulative Zuwanderungsstatistiken zu erstellen. Allenfalls im Nachhinein lässt sich in einer sauberen statistischen Analyse ermitteln, ob die Zuwanderung erfolgreich war oder nicht. Sieben Wochen nach der Herstellung der vollen Freizügigkeit ist es für diese Analyse aber definitiv noch zu früh, so dass der Kommentar dem Anspruch des Blogs, Argumente wissenschaftlich fundiert zu belegen, wohl kaum gerecht wird. Schade.

  3. Avatar von Martina S.

    Interessant erscheint, dass Anfang Dezember 2013 die ZAV (Zentrale Auslandsvermittlung) der Bundesagentur für Arbeit die Zahl von 49.288 Arbeitsgenehmigungen für Rumänen und Bulgaren mitteilte (Vorjahreszeitraum: 43.882 Genehmigungen). Für eine Deckung des Fachkräftebedarfs werden lt. BfA 200.000 Zuwanderer pro Jahr benötigt. Unterstellt das die Zuwanderung in etwa dem Niveau der Arbeitsgenehmigungen entspricht, könnte ein Viertel von diesen beiden Ländern bezogen werden. Da wie beschrieben die Zuwanderer zumeist über hohe Qualifikationen verfügen ergibt sich an keiner Stelle ein Problem und Deutschland profitiert von seiner Standort Attraktivität. Die Armutzszuwanderungsdebatte einmal ausgeklammert, das wird die Zeit dann, wenn überhaupt möglich zeigen.
    Ein Punkt wird jedoch meines Erachtens nach zumeist vernachlässigt, und zwar der Grund für die Zuwanderung. Mit einer europäischen Perspektive und einer langfristigen Sichtweise sollte doch auch mal erörtert werden, ob es dauerhaft gut ist, dass insbesondere Hochqualifizierte Mitarbeiter auswandern und das Herkunftsland mit seinen gravierenden Problemen verlässt obwohl es vielleicht diese Generationen sind, die dafür sorgen könnten, dass diese Länder Anschluss finden und das europäische Gefälle der Wettbewerbsfähigkeit abbauen. Deutschland könnte auch wieder stark von einer prosperierenden Wirtschaft in diesen Ländern profitieren und nebenbei verliert die Auswanderung ihren Reiz, so dass sich auch keine Armutszuwanderungs Ängste ergeben.

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