Freiheit, ungebremste Innovation und Gleichheit aller User sind derzeit Maßstab im Internet. Damit das so bleibt, muss die Netzneutralität weiterhin gewährleistet werden.
Die Mitgliedsstaaten der EU planen, die Netzneutralität abzuschaffen und stattdessen ein Zwei-Klassen-Internet zu erlauben. Durch diese Vorschläge würden die Anbieter von Kommunikationsdiensten in Zukunft den Datenverkehr im Internet entscheidend beeinflussen können. Für sogenannte Spezialdienste dürfen die Telekommunikationsanbieter dann mehr Geld verlangen, um die Daten bevorzugt an die Kunden zu senden. Dieses Vorhaben verstößt eindeutig gegen die Netzneutralität. Diese besagt, dass alle Daten, egal von wem sie gesendet werden und was sie beinhalten, gleichbehandelt werden müssen. Daher ist es momentan aus rechtlicher Sicht nicht möglich, Daten bei der Übertragung nach Priorität zu sortieren und entsprechend mit höherer Geschwindigkeit im Internet zu verteilen.
Das Problem der beschränkten Ressourcen
Hätten alle Nutzer technisch so moderne Datenleitungen, dass die Daten ohne Begrenzung fließen könnten, würde sich die Frage nach der Neutralität des Internets nicht stellen. Bei nahezu unbegrenzten Ressourcen kann jedes Datenpaket ungehindert mit höchster Geschwindigkeit transportiert werden. Jedoch leben wir nicht in einer Welt mit unendlicher Bandbreite. Nutzer und Unternehmen konkurrieren um die Möglichkeit eines schnellen und möglichst wenig limitierten Netzzugangs. Der Grundsatz der Netzneutralität sorgt dafür, dass niemand in diesem Wettbewerb bevorzugt wird. Zugleich sorgt sie aber auch dafür, dass sich in Stoßzeiten die vielfältigen Nutzungen der Netzteilnehmer gegenseitig behindern. Geschwindigkeit und Datenmengen werden zur begrenzten Ressource und manch wirklich wichtiges Datenpaket bleibt im Datenverkehr stecken, was zu Forderungen nach einer Aufgabe der Neutralität führt.
Doch eine Aufgabe der Netzneutralität hat ihre Tücken. Mit ihrem Ende wären die Telekommunikationsanbieter in der Lage, ohne wirklichen Wettbewerb mit der Ressource Bandbreite zu handeln. Sie würden eine Oligopolstellung erreichen und damit Preissetzungsmacht erlangen, die die Nachfrager, also auch uns Privatkunden, teuer zu stehen kommen würde.
Darüber hinaus sind Probleme bei der Innovationstätigkeit von Unternehmen zu befürchten. Wie Netzneutralität Innovation fördert, zeigt der rasante Aufstieg von Facebook. Innerhalb von zehn Jahren wurde aus einem kleinen Studenten-Projekt ohne Startkapital ein globaler Konzern mit tausenden Mitarbeitern und einem jährlichen Gewinn von 1,5 Milliarden US-Dollar. Dies war auch deshalb möglich, weil damals der Verbindungsaufbau zu Mark Zuckerbergs kleiner Internetseite mit derselben Priorität behandelt wurde, wie die Millionen Verbindungen zum ehemaligen Marktführer MySpace.
Abschaffung der Netzneutralität statt Breitbandausbau
Klar ist auch, dass der Bedarf an schnellen Leitungen seit Jahren enorm steigt. Video-Dienste wie YouTube, Netflix, aber auch soziale Netzwerke wie Facebook benötigen möglichst viel Bandbreite, um ihre Produkte zufriedenstellend an die Kunden zu liefern. Schon YouTube und Netflix zusammen benötigen beispielsweise 50% der verfügbaren Bandbreite in Nordamerika.
In Deutschland muss man dagegen froh sein, dass Netflix noch keine bedeutende Rolle spielt, denn das Land hinkt beim dringend nötigen Breitbandausbau meilenweit hinterher. Beim Ausbau der Glasfasernetze nimmt das Land sogar den letzten Platz ein. Bis 2018 verspricht die Bundesregierung eine zufriedenstellende Downloadgeschwindigkeit von 50 Megabit pro Sekunde für jedermann, doch woher die rund 20 Milliarden Euro teuren Infrastrukturinvestitionen kommen sollen, bleibt eher vage.
Vor dem Hintergrund der miserablen Infrastruktur und des zu langsamen Netzausbaus macht die Abschaffung der Netzneutralität aus Sicht der Regierung auf einmal sehr viel Sinn. Sie erlaubt es, dass lebenswichtige Dienste wie Telemedizin oder fehlerfrei funktionierende fahrerlose Autos schnellstmögliche Datenübertragung gewährleistet bekommen, ohne den dringend nötigen Netzausbau stärker fördern zu müssen.
Zwei-Klassen-Netz als Innovationsbremse
Die Bundesregierung schlägt daher folgerichtig ein Zwei-Klassen-Netz vor: das lahme, unzuverlässige Internet für Otto Normalbürger und Luxus-Hochgeschwindigkeitsleitungen für teils lebensnotwendige „Spezialdienste“. Auf einer Veranstaltung von Vodafone drückte Bundeskanzlerin Merkel es folgendermaßen aus: „Innovationsfreundliches Internet heißt, dass es eine bestimmte Sicherheit für Spezialdienste gibt“. Diese Interpretation von „innovationsfreundlich“ ist allerdings sehr weit hergeholt, denn die Diskriminierung von Daten droht Innovationen im Internet à la Facebook im Keim zu ersticken. Kleine Start-Ups mit keinem oder wenig Kapital können ihre Ideen kaum noch gegen etablierte Größen durchsetzen, denn eines dürfte ebenfalls sicher sein: Sobald die Tür für das Zwei-Klassen-Internet geöffnet worden ist, werden nicht nur die lebensnotwendigen Spezialdienste eine Bevorzugung erfahren, sondern auch exklusive Dienste, die die notwendigerweise höheren Kosten für das bessere Internet zahlen können.
Neue Ideen können sich unter diesen Bedingungen nur noch schwer im Internet verbreiten, wenn die großen Konzerne auf der Schnellspur unterwegs sind und die kleinen Erfinder im digitalen Stau stehen. Dies gilt umso mehr, als die Bundesregierung nur schwer sicherstellen kann, dass die Telekommunikationsanbieter ein Zwei-Klassen-Internet nicht ausnutzen, indem sie Unternehmen mit der Drosslung von Leitungen unter Druck setzen.
Google und Co wehren sich nur im Hintergrund
Es ist zu vermuten, dass die großen Internet-Konzerne wie Amazon, Facebook und Google künftig das Erste-Klasse-Internet nutzen werden, um ihren Service garantieren zu können, auch wenn sie dafür stärker zur Kasse gebeten werden. Sie werden jedoch im Gegenzug versuchen, sich das Geld, so gut es geht, von den Endkunden zurückholen. Somit zahlen Privatpersonen indirekt doppelt für ihren Internetservice. Diese Abschöpfung der Konsumentenrente bietet keinerlei Vorteile für die Privatkunden, sondern dient einzig der Gewinnmaximierung von Telekommunikationsanbietern.
Leider halten sich die finanzstarken Unternehmen aus dem Silicon Valley beim Thema Netzneutralität sehr zurück, weil die Frage der Netzneutralität sie kaum berührt. Viel mehr als ein gemeinsames Statement an die amerikanische Bundesbehörde für Kommunikation (FCC) für Netzneutralität kam daher bisher auch nicht zustande. Schließlich könnten die großen Internetkonzerne auch im schlimmsten Fall, der völligen Abschaffung von Netzneutralität, nahezu jeden Geldbetrag für schnelle Leitungen aufbringen. Immerhin aber wird von Google deutlich mehr Lobby-Arbeit betrieben, seit das Thema Netzneutralität in der amerikanischen Politik stärker diskutiert wird.
Intensive Diskussionen in den USA
Ein Blick auf die aktuelle Situation in den USA zeigt auch, dass die Netzneutralität ein globales Problem darstellt und jede Regierung tangiert. Die amerikanische Kommunikationsbehörde FCC hat im Februar 2015 beschlossen, das Internet als öffentliches Gut zu definieren, wie es auch von der Obama-Administration befürwortet wird. Durch diese neue Definition werden mehr staatliche Zuschüsse des Bundes in den Ausbau der Netzstruktur fließen. Auch hat der Staat mehr Kontrolle über die Telekommunikationsanbieter. Die Netzneutralität ist somit in den USA gewährleistet. Anbieter wie Verizon wehrten sich vehement dagegen und prophezeien den Wegfall von Investitionen, daraus folgend Verluste von Arbeitsplätzen sowie geringere Investitionen in den Netzausbau. Es gäbe keine Anreize, große Investitionen in Glasfaser-Netzwerke zu investieren, wenn die Telekommunikationsbetreiber Kunden wie Google nicht stärker zur Kasse bitten dürften. Letztlich scheiterten diese Abwehrversuche jedoch daran, dass die amerikanischen Behörden die Bürgerinteressen und den Wettbewerb höher bewerteten als die Wünsche einzelner Unternehmen.
Europa will das Zwei-Klassen-System!
Die Europäische Kommission sieht dagegen keine Zukunft für die Netzneutralität. Der EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Günther Oettinger, spricht sich für Spezialdienste aus, jedoch nur für Bereiche wie Gesundheit und Katastrophenschutz. Wie zuvor beschrieben, hört sich dies sehr nach einer Fuß-in-der-Tür-Technik an, um mit einer allen Bürgern einleuchtenden Einschränkung der Netzneutralität für lebensnotwendige Dienste den Weg für Unterhaltungsangebote zu ebnen. Diese Strategie ist nur allzu gut bekannt, etwa vom Kabelfernsehen, wo in vielen Bundesländern die öffentlich-rechtlichen Dritten Programme aus anderen Ländern längst kommerziellen Sendern weichen mussten.
Die ursprüngliche Abstimmung des EU-Parlaments im April 2014, strikte Netzneutralität EU-weit zu garantieren, wurde Ende des Jahres von den Abgeordneten wieder verworfen. In einem Richtlinien-Entwurf stellt sich dafür die europäische Kommission eindeutig hinter die Telekommunikationsunternehmen mit ihrem großen Interesse an einem Ende der Netzneutralität. Sie will es den Anbietern darin erlauben, für nicht weiter definierte „Spezialdienste“ höhere Preise zu verlangen. Dass sie damit den Willen der breiten Bevölkerung oder potenzieller Innovatoren wiedergibt, darf mit Recht bezweifelt werden. Eine überzeugende Begründung für das Ende der Netzneutralität, die die zuvor aufgezeichneten Problembereiche abdeckt, liefert die EU-Kommission leider nicht.
Fazit
Der Erhalt der Netzneutralität ist nötig, um einen gleichberechtigten Zugang zum Internet zu garantieren und damit auch in Zukunft Innovationen zu fördern. Wie sonst soll es heutzutage noch möglich sein, sich im Alleingang, nur mit einer starken Idee bewaffnet, gegen etablierte Großkonzerne behaupten zu können? Das Internet selbst ist die größte Innovation der letzten Jahrzehnte. Momentan sind im Netz alle Menschen und Ideen gleichgestellt; eine Zwei-Klassen-Netzstruktur würde dies endgültig unterdrücken. Profitieren werden dann die großen Anbieter von Telekommunikation, da die Wettbewerbsintensität fast schlagartig reduziert würde. Bezahlen muss dies der normale Nutzer in Form von höheren Gebühren und einer eingeschränkten Freiheit aller.
Doch es gibt zumindest in Deutschland Hoffnung: Der Bundesgerichtshof hat schon im Jahr 2013 entschieden, dass der Zugang zum Internet ein Grundrecht ist. Es ist daher möglich, dass letztlich auch die Entscheidung über die Netzneutralität nicht politisch oder wirtschaftlich gefällt wird, sondern juristisch. Bis es dazu kommt, können aber noch Jahre verstreichen.
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