Nach dem deutlichen Anstieg der Waffenexporte steht die Bundesregierung scharf in der Kritik. Neuerdings denkt Bundeswirtschaftsminister Gabriel über ein spezielles Rüstungsexportgesetz nach, um die Exportbedingungen eindeutiger zu regeln. Dabei ist ein moralisch unbedenklicher Handel mit Waffen auch ohne neue Bestimmungen möglich.
In der Debatte um die deutschen Waffenexporte betont die Bundesregierung, dass sie eine restriktive Genehmigungspolitik verfolge. Sie leiste durch Ausfuhrgenehmigungen von Kriegsgütern und der damit verbundenen Aufrüstung bestimmter Staaten sogar einen Beitrag zur Sicherung des Friedens. Ein militärisches Gleichgewicht zwischen verfeindeten Staaten bietet demnach eine größere Chance auf einen anhaltenden Waffenstillstand.
Dieses zunächst paradox wirkende Argument ist in den Politikwissenschaften, aber auch in der Konfliktökonomik theoretisch gut fundiert. Beidseitiges Aufrüsten kann zu einem allgemeinen Abschreckungseffekt führen und so die Konfliktparteien an den Verhandlungstisch bringen. Als Paradebeispiel für eine solche Situation gilt das so genannte „Gleichgewicht des Schreckens“ zwischen der UdSSR und den USA im Jahr 1962. Ein nuklearer Erstschlag eines Landes hätte ein vernichtendes Zurückschlagen des anderen Landes zur Folge gehabt, sodass keine der beiden Seiten den Angriff wagte. Dieses Gleichgewicht führte letztlich zu diplomatischen Bemühungen und einer sukzessiven Entschärfung der Krise. Zugleich erlaubte es stets „Handel im Schatten des Konflikts“, denn die Sowjets behielten ihre Gaslieferungen in den Westen trotz aller Spannungen bei, um weiterhin Devisen erwirtschaften zu können.
Deutsche Waffen können auch heute für ein ausgewogenes Waffenverhältnis zwischen Parteien, die im Konflikt stehen, sorgen. Es bedarf jedoch einer sorgfältigen Prüfung der Situation im Bestimmungsland. Wird dieses von einer stärkeren Militärmacht bedroht, kann eine Waffenlieferung helfen, einen Krieg zu vermeiden. Mit solchen Überprüfungen beschäftigt sich in Deutschland der Bundessicherheitsrat. Er genehmigt oder verwirft Einzelfallanträge für Rüstungsexporte im Vorfeld der Auslieferung der Waffen und berücksichtigt bei seiner Entscheidung verschiedene Gesetze, Verordnungen und Grundsätze, die der Wahrung der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik dienen. Bei besonders zuverlässigen Vertragspartnern können auch Sammelausfuhren, also eine Vielzahl von Ausfuhren an verschiedene Empfänger, genehmigt werden. Grundvoraussetzung dafür ist die besondere Kontrolle durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Lieferungen von Rüstungsgütern an EU- und NATO- Partnern sowie Staaten, die der NATO gleichgestellt sind, werden so erleichtert. Die Voraussetzungen, wann und an welches Bestimmungsland Waffenlieferungen genehmigt werden dürfen, sind also bereits klar bestimmt, was sogar Herr Gabriel in einem Interview selbst bestätigt. Wozu dann der mögliche Gesetzesentwurf für Rüstungsexporte? Funktionierende Rahmenbedingungen sowie ein verantwortungsbewusstes, antizipativ handelndes Gremium scheinen bereits vorhanden zu sein.
Aus dem Rüstungsexportbericht für das erste Halbjahr 2015 geht hervor, dass 75% der genehmigten Waffenexporte an verbündete Staaten gingen. Viele dieser Länder liegen im Herzen Europas und der EU, einer Region, in der seit über 70 Jahren Frieden herrscht. Alle diese Staaten haben eine besondere Verantwortung für den globalen Erhalt der Stabilität. Zudem sind sie in der Lage, das Gewaltmonopol des Staates in legitimer Weise durchzusetzen und neben den außenpolitischen Zielen auch die innere Sicherheit zu gewährleisten. Somit sind, unter der Voraussetzung der ordnungsgemäßen Prüfung, dreiviertel der Summe der genehmigten Ausfuhren als bedenkenlos einzustufen. Denn die Ziele, die die Empfängerländer der Waffenexporte verfolgen, sind Sicherheit, innen- und außenpolitische Stabilisierung und Frieden.
Das staatliche Gewaltenmonopol und der verantwortliche Umgang mit diesem sind demnach ebenfalls zentral für den Handel mit Kriegsgütern. Gewährt ein Staat seiner Bevölkerung glaubhaft und auf Dauer eine ausreichende Sicherheit und setzt bei Verstößen seine Gesetze und Regeln konsequent durch, dann wird der Besitz von privaten Schusswaffen überflüssig. Grundvoraussetzung dafür sind starke staatliche Institutionen der inneren Sicherheit. Daraus folgt unmittelbar, dass der Import von Kriegswaffen auch für innere Stabilität in demokratischen Staaten sorgen kann.
Die kritischen Debatten um steigende Waffenexporte in Deutschland führen daher am eigentlichen Kern der Problematik vorbei, wenn mit der Gesamtsumme der Exporte oder mit der prozentualen Änderung zum Vorjahr argumentiert wird. Beide Kennzahlen haben wenig Aussagekraft und können nicht als Indikatoren für eine bestimmte Rüstungspolitik dienen. Ausschlaggebend sind vielmehr die Verhältnisse in den Bestimmungsländern und die Gründe für deren Waffennachfrage. Genau hier fangen die Schwierigkeiten an und hier muss sich die Bundesregierung Kritik gefallen lassen. Betrachtet man nämlich die restlichen 25% der genehmigten Ausfuhren, stellt man schnell fest, dass ein Großteil der Empfänger im Mittleren Osten und Nordafrika (MENA-Region) liegt, wo Krieg, Bürgerkrieg und Korruption an der Tagesordnung sind und immer wieder die Menschenrechte verletzt werden.
Auch wenn die relevante Gesetzgebung der Exekutive einen gewissen Ermessungsspielraum bei ihrer Genehmigungsentscheidung lässt, ist doch sehr klar vorgeschrieben, dass eine Genehmigung u.a. dann zu versagen ist, wenn die Gefahr besteht, dass die Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung verwendet werden, oder wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Genehmigung völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik verletzt.
Es muss daher nachhaltig darauf geachtet werden, dass eine Exportgenehmigung nur dann erteilt wird, wenn sichergestellt ist, dass deutsche Waffen nicht zur Verfolgung und Unterdrückung territorialer Minderheiten genutzt werden. Es darf ebenfalls nicht passieren, dass Waffen, die legal an ein Land geliefert werden, auf verschlungenen Umwegen doch ihren Weg in Kriegsgebiete finden. Außerdem dürfen militärische Ungleichgewichte nicht verstärkt werden, weil hierdurch die Wahrscheinlichkeit eines Angriffs der stärkeren Seite stark zunimmt. Betrachtet man Krisenländer wie Syrien, Saudi-Arabien oder den Sudan, dann liegen genau die beschriebenen problematischen Umstände vor, was Waffenexporte dorthin eigentlich ausschließen sollte. Trotzdem finden sie mit offizieller Zustimmung statt.
Der legale Handel mit Waffen ist und bleibt heikel. Innen- und außenpolitische Stabilität kann durch deutsche Waffen unterstützt und gestärkt werden. Nötig ist dafür eine verantwortungsbewusste Auslegung bereits bestehender Gesetze und Verordnungen sowie eine konsequent restriktive Exportpolitik für Kriegsgüter, wenn es um Krisenregionen geht. Der Bundessicherheitsrat ist hierfür das richtige Gremium, wenn er sich seiner Verantwortung bewusst wird. Eine neue Gesetzgebung ist hingegen kaum mehr als eine Scheinlösung, die Eindruck auf dem Papier machen mag, aber wirkungslos bleibt, wenn der politische Wille zu ihrer Umsetzung fehlt.
Eine bewusste und verantwortungsvolle Politik mit konsistenten und nachhaltigen Genehmigungen ist für einen sauberen Handel mit Waffen eine notwendige Bedingung. Die Bestimmungsländer können nur starke, souveräne Staaten sein, die innenpolitisch das Gewaltmonopol in legitimer Weise aufrechterhalten und außenpolitisch keine aggressiven Ziele verfolgen. Die oben genannten Argumente für den Waffenhandel müssen also als Bedingungen und nicht als Begründungen verstanden werden.
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