Ordnungspolitik 4.0: Eine Revolution, die auf sich warten lässt

Die Unternehmen im Silicon Valley profitieren unentwegt von der Datenflut der heutigen Zeit. Monopolartige Tendenzen erscheinen am Horizont, während die Politik nicht einmal sicher ist, was Daten überhaupt sind und wem sie gehören.

Im Dschungel der digitalen Machenschaften versucht die Europäische Kommission aufzuräumen. Allein in diesem Jahr erhielt Facebook ein Bußgeld in Höhe von 110 Millionen Euro, Apple wurde mit einer 13 Milliarden Euro schweren Steuernachzahlung belegt und Google erhält die höchste Kartellstrafe der EU-Geschichte aufgrund des Missbrauchs von Marktmacht.

Es ist löblich, dass Margrethe Vestager, die zuständige EU-Kommissarin für Wettbewerb, versucht, zumindest in einigen transparenten Fällen ein wettbewerbspolitisches Ausrufezeichen zu setzen – auf lange Sicht ist dies aber ein vergebliches Unterfangen. Im Grunde genommen ist es der Versuch, durch Abstrafung etwas Vergangenes zu korrigieren. Das mag bei verurteilten Kriminellen funktionieren, bei milliardenschweren Konzernen, die in der Vergangenheit einmal gegen die Regeln eines fairen Wettbewerbs verstoßen haben, kann diese Rechnung jedoch nicht aufgehen. Im besten Fall bewirken diese Bußgeldzahlungen eine kleine Minderung der Gewinnmarge; wirkliche Konsequenzen – auch personeller Art – hat sie nicht. Von Reue kann bei juristischen Personen, die solche Unternehmen sind, ohnehin nicht die Rede sein.

Offenbar sind Sanktionen nicht der richtige Weg, um die digitalen Riesen zu kontrollieren und zu mäßigen. Die Sanktionspolitik stellt auch keine erfolgreiche, sondern eine völlig misslungene Ordnungspolitik dar. Eine erfolgreiche Ordnungspolitik würde eine Regulierung bedeuten, die vorrausschauend mögliche Konflikte der Zukunft einhegt, ohne dabei den Wettbewerb oder die Eigentumsrechte einzuschränken.

Mit letzterem ist das Hauptproblem identifiziert: Während sich die Politik noch mit der Frage abmüht, wie sie Eigentum in der digitalen Welt definieren soll, haben die Unternehmen längst erkannt, dass aggregierte Daten die Währung des 21. Jahrhunderts sind. Die Internet- und Smartphone-Nutzer geben ihre privaten Daten im Tausch gegen Dienstleistungen von Google & Co. nahezu bedenkenlos an die Internetfirmen weiter.

Aus ökonomischer Perspektive liegt hier ein Abwägungsproblem vor: Einerseits verbessern die Internetkonzerne ihre Angebote für jeden einzelnen Nutzer, je mehr privaten Daten sie verarbeiten. So können individualisierte Angebote und effizientere Dienstleistungen zum Nutzen des Einzelnen bereitgestellt werden. Andererseits wird die Privatsphäre völlig unterlaufen, was jedoch für die wenigsten Nutzer sichtbar und nachvollziehbar ist. Was abstrakt klingt, kann sehr konkrete und wenig wünschenswerte Wirkungen aus individueller und gesellschaftlicher Sicht haben.

So wird es nicht mehr lange dauern, dass große Versicherungsunternehmen erstmals die Möglichkeit haben, ihre Informationsprobleme hinsichtlich ihrer Kunden zu eliminieren. Bereits heute messen Fitnessarmbänder ständig die Herzfrequenz und Schrittzahlen ihrer Träger. Dies spielt einer Individualisierung von Krankenversicherungsbeiträgen in die Hände: Je schlechter die individuelle Gesundheitsvorsorge durch Sport oder – ebenfalls bald online verfügbar – die eigenen Gene, desto höher werden die Beiträge ausfallen. Während der erste Fall noch akzeptabel erscheinen mag, folgen aus dem zweiten höchst komplexe ethisch-moralische Fragen: soll derjenige, der von Natur aus, also ohne eigenes Zutun, benachteiligt ist, durch höhere Beiträge auch noch finanziell benachteiligt werden, weil dies gesamtwirtschaftlich vorteilhaft sein könnte?

Bei allen Bedenken ist Schwarzmalerei allerdings nicht angebracht, da dem Missbrauch individueller Daten mächtige ökonomische Anreize entgegenstehen. Wer eine Benachteiligung durch eine Firma erfährt, wird sehr schnell seinen Datenfluss beenden, was die Firma im Wettbewerb mit anderen Anbietern schwächt. Es wird den Datenmissbrauch beenden. Allerding ist hierfür die entscheidende Voraussetzung, dass Nutzer selbst über ihre Daten bestimmen und sie eine missbräuchliche Nutzung ihrer Daten notfalls gerichtlich verhindern können. Genau an diesem Punkt setzt die Ordnungspolitik an: Es gilt, Daten klar als Eigentum zu definieren und rechtlich abzusichern. Das hierzulande geltende Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist in der digitalen Welt noch zu wenig durchsetzbar und international kein Standard. Schnellstmöglich muss es daher mindestens auf die europäische Ebene gehoben werden, um die international vernetzten Unternehmen des Sillicon Valley im Zaum zu halten.

Leicht wird diese Aufgabe nicht, denn die Internetbranche verfügt über eine große Expertise, politischen Einfluss und auch eigene Rechte an ihren Erfindungen, mit denen sie den Kontrolleuren und Regulierern der öffentlichen Hand vielfach überlegen ist. Um die digitalen Konzerne kontrollieren zu können, muss dringend die Datenpolitik auf dem europäischen Kontinent vereinigt werden. Eine neue entscheidungsmächtige, sowie technisch und finanziell exzellent ausgestattete EU-Kontrollbehörde, muss sich um die Regulierung der gesamten digitalen Wirtschaft kümmern. Es wird Zeit für eine europäische Ordnungspolitik 4.0!

Die momentane Herangehensweise der EU ist ein erster kleiner und sicherlich noch nicht idealer Schritt in diese Richtung. Sie ist vor allem wichtig als ein Unabhängigkeits- und Willensbeweis, dass die EU bereit ist, sich der Dominanz einzelner großer Spieler in der digitalen Welt entgegenzustellen und sich nicht von deren Lobbyisten kaufen zu lassen. Klar ist aber auch: Dies reicht noch lange nicht aus.


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