Facebook, Google & Co – jeder kennt sie, jeder nutzt sie. Die Macht der Internetkonzerne scheint grenzenlos zu sein und konzentriert sich nur auf ein paar wenige Unternehmen. Das macht Regulierungen nötig, um den Wettbewerb zu schützen. Doch wie sollen die neuen Wettbewerbsregeln für das Internet aussehen?
Eine Welt ohne Internet ist unvorstellbar geworden. Längst ist Facebook mehr als nur ein soziales Netzwerk und Amazon mehr als ein Buchhändler. Das Wachstum in der digitalen Ökonomie ist außergewöhnlich und in der analogen Wirtschaft undenkbar.
Wie konnten Facebook, Google & Co innerhalb so kurzer Zeit eine solche Dominanz aufbauen? Einerseits erwischten die Unternehmen mit ihren innovativen Geschäftsideen den richtigen Augenblick im Aufschwung der globalen Digitalisierung. Andererseits liegt es auch an den so genannten Skaleneffekten der digitalen Netzwerkökonomie: Nutzer gehen dorthin, wo schon viele andere Nutzer sind, denn dort spielt sich das virtuelle Leben ab. Mit jedem neuen Nutzer wird das Angebot der Internetplattform für weitere Nutzer attraktiver – und so wird auch ein Unternehmen wie Facebook immer wertvoller.
So betrachtet sind Skaleneffekte etwas Positives, da sie den Nutzen für jedermann und damit die Gesamtwohlfahrt erhöhen. Andererseits besitzt ein dominierendes Unternehmen auch sehr viel – potenziell zu viel – Macht. Wirtschaftliche Größe und Marktmacht, solange sie nicht missbraucht und ausgenutzt werden, sind nichts grundsätzlich Negatives, jedoch kann die Gefahr einer Monopolbildung mit all ihren negativen Wirkungen auch nicht ausgeschlossen werden.
Es gibt verschiedene Strategien, wie die Wettbewerbsbehörden mit den großen digitalen Anbietern umgehen können. Zum einen können sie nichts tun, was angesichts der genannten Skaleneffekte und Wohlfahrtsgewinne durchaus überlegenswert ist; vor allem dann, wenn man bedenkt, dass die meisten Monopole sich selbst überleben. Alternative Angebote entstehen und die Kaufwünsche der Verbraucher ändern sich: Wer weiß heute noch, dass IBM und Microsoft einmal „marktbeherrschend“ waren?
Zum anderen darf aber das riesige Finanzpolster der heutigen Internetgiganten nicht außer Acht gelassen werden. Marktmacht und Finanzkraft erlauben es den Unternehmen, die Anbieter neuer, alternativer Angebote einfach aufzukaufen und somit den Wettbewerb frühzeitig zu unterbinden. Hier muss das Kartellamt aufmerksam bleiben. Immerhin: Facebook musste für den 20 Milliarden Dollar teuren Kauf von WhatsApp im Nachhinein eine Strafe von rund 110 Millionen Euro zahlen, da es irreführende Angaben zum Kauf machte.
Früher orientierten sich die Aufsichtsbehörden am Unternehmensumsatz oder -gewinn, doch heutzutage zählen die Daten und Kundenkontakte für eine Marktbeherrschung mindestens genauso viel. So kaufte Facebook das Foto-Netzwerk Instagram für rund eine Milliarde Dollar auf, obwohl die Firma erst zwei Jahre alt war und mit ihren zwölf Mitarbeitern keinen nennenswerten Umsatz erzielte. Die vielen Kunden erhielten die Dienste oft kostenlos, doch zahlen sie mit ihren Daten, denen wiederum das Hauptinteresse von Facebook gilt.
Die Kartellbehörden geraten hierdurch an ihre Grenzen. Das Wachstum und die globale Expansion der digitalen Großunternehmen sind so enorm, dass sich die Machtkonzentrationen verfestigen, ehe der Wettbewerbsprozess ihnen noch etwas entgegensetzen könnte. Und auch die Kartellbehörden können ihn nicht mehr garantieren. Ihnen fehlt bei der Handhabung dieses neuen Phänomens die nötige Erfahrung und Praxis. Welche Instrumente und Richtlinien den Wettbewerb am effektivsten schützen und der Machtkonzentration am besten entgegenwirken, muss erst noch herausgefunden werden. Selbst wenn sie gefunden worden sind, besteht immer noch die Gefahr, dass beim rasanten Tempo auf den digitalen Märkten die neu entwickelten Maßnahmen der Kartellbehörden zu spät greifen.
Ein radikaler Lösungsvorschlag manches angesichts der massiven Herausforderungen Verzweifelten ist, das Internet zu verstaatlichen. Aber ist es wirklich eine sinnvolle Strategie, wenn der Staat die komplette Macht des Internets – und der damit verbundenen privaten Daten – kontrolliert? Wohl kaum.
Immerhin versucht die Bundesregierung inzwischen, sich den Herausforderungen zu stellen, indem sie die 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet hat. Ein – geringfügiger – Schritt in die richtige Richtung. Besser als nichts, aber eben bei weitem auch nicht ausreichend. Darauf darf sich die Regierung nicht ausruhen und muss ab sofort das GWB kontinuierlich aktualisieren. Ein erster Schritt, um nicht komplett von den großen digitalen Anbietern abgehängt und vorgeführt zu werden, wäre es, ab sofort GWB-Novellen mindestens im Jahresrhythmus durchzuführen. Für die neue Bundesregierung könnte diese Maßnahme am Anfang ihrer – hoffentlich kommenden – Digitalisierungsoffensive stehen.
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