Seit dieser Saison dürfen die TV-Rechte für die Partien der Fußball-Bundesliga nicht mehr von einem Anbieter alleine gehalten werden. Das Bundeskartellamt will mit dem „Alleinerwerbsverbot“ den Wettbewerb zugunsten der Verbraucher stärken. Doch das Kartellamt ist mit diesem Beschluss weit über das Ziel hinausgeschossen.
Im April 2016 billigte das Bundeskartellamt das neue Vermarktungsmodell zur Vergabe der TV-Rechte für die Fußball-Bundesliga durch die Deutsche Fußball Liga (DFL). Zentrale Forderung der Behörde für die Neuausschreibung der Medienrechte war das sogenannte „Alleinerwerbsverbot“, zu dem sich die DFL ab der Saison 2017/2018 verpflichten musste. Dieses Alleinerwerbsverbot soll gewährleisten, dass kein Bieter mehr alleiniger Rechteinhaber für die Übertragung sämtlicher Live-Spiele sein darf. Bisher hatte der Bezahlsender SKY die kompletten Live-Übertragungsrechte inne. Seit dieser Saison ist neben SKY, das mittlerweile nicht mehr alle Partien live überträgt, neuerdings auch Eurosport Rechteinhaber.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, begründete die Entscheidung von 2016 mit der Gefahr, dass der (Innovations-)Wettbewerb beschränkt würde, sollte nur ein Inhaber der Live-Rechte am Markt sein. Mundt weiter: „Wie die Erfahrungen aus anderen Ländern (…) zeigen, führt ein solches Modell meist nicht dazu, dass der Verbraucher am Ende mehr als ein Abonnement benötigt, um alle Spiele sehen zu können. So können sich die Rechteinhaber gegenseitig auch Unterlizenzen einräumen.“. Doch mit dieser Einschätzung lag Mundt offensichtlich falsch, wie sich nun zeigt. Denn wer auch weiterhin sämtliche Spiele der Bundesliga live sehen möchte, muss seit dieser Saison neben dem SKY-Abonnement auch für den Online-Streaming-Dienst „Eurosport Player“ bezahlen. Die Kosten des SKY-Abos haben sich dabei aber nicht geändert. Der TV-Zuschauer benötigt nun also nicht nur unpraktischerweise zwei Abonnements anstatt einem – er zahlt in der Summe auch deutlich mehr pro Jahr.
In der Stellungnahme des Kartellamtes ist außerdem zu lesen: „Die zentrale Vermarktung der Medienrechte (…) stellt grundsätzlich eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung dar. Nach deutschem und europäischen Kartellrecht können derartige Vereinbarungen nur dann vom Kartellverbot freigestellt werden, wenn (…) für den Verbraucher vorteilhafte Produktverbesserungen erzielt werden (…).“. Unabhängig von der Tatsache, dass der Zuschauer nun mehrere Abonnements abzuschließen hat, muss hier die Frage gestellt werden, inwiefern sich die Produktqualität verbessert haben soll. So konnten Abonnenten des „Eurosport Players“ die Live-Übertragungen der ersten beiden Spieltage nicht oder nur eingeschränkt sehen. Grund waren technische Probleme auf Seiten des Senders. Hinzu kommt, dass Online-Streaming in Deutschland aufgrund der geringen Internet-Übertragungsgeschwindigkeiten in vielen Landesteilen für viele Zuschauer ein frustrierendes Erlebnis mit ständigen Unterbrechungen oder minderer Bildqualität sind.
Produktverbesserungen für den Fußball-Fan haben sich also bisher nicht eingestellt – im Gegenteil. Und auch der Wettbewerb zwischen den Rechteinhabern ist durch das Bieterverfahren, über das die TV-Rechte für jeweils vier Jahre versteigert werden, allenfalls auf dem Papier gewährleistet. Wenn das Kartellamt mehr Wettbewerb und bessere Produktqualität durchsetzen will, sollte es lieber gegen lange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen angehen, mit denen die Sender Kunden an sich binden. Oder die TV-Rechte nur für einen Zwei-Jahres-Zeitraum ausschreiben, um die derzeit bei SKY praktizierten Lockangebote einzudämmen. Diese versprechen Neukunden extrem günstige Konditionen im ersten Vertragsjahr und betragen dann in der Regel das Doppelte ab dem zweiten Vertragsjahr beziehungsweise nach automatischer Verlängerung des Abonnements. Regulative Maßnahmen an dieser Stelle würden die Abonnenten endlich wieder in die Lage versetzen, auch kurzfristig mit den Füßen abzustimmen. Sender, die die Übertragung der Spiele dann nicht attraktiv genug gestalten oder zu hohe Preise verlangen, würden so über kurz oder lang die Kunden verlieren und aus dem Markt gedrängt werden. Neue Anbieter mit attraktiveren Angeboten werden schnell an ihre Stelle treten. So entsteht ein Wettbewerb, der beides ist: fair und verbraucherfreundlich.
Kommentar verfassen