Scheidungsraten von fast 40 Prozent gehören ebenso zur gesellschaftlichen Realität wie Ehepaare, bei denen beide Partner berufstätig sind. Dass beide Ehepartner finanziell auf eigenen Beinen stehen, sollte nicht nur aus persönlicher, sondern auch aus staatlicher Sicht gefördert werden. Das Ehegattensplitting setzt hier immer noch die falschen Anreize.
Deutschland 1958: Die Aufgabenteilung in der Ehe ist klar geregelt. Für die Versorgung der Familie ist der Mann zuständig, für Haushalt und Kinder die Frau. Einen Beruf ausüben dürfen Frauen nur, wenn sie ihre Pflichten im Haushalt nicht vernachlässigen. Um die Aufgabe der „Ehefrau als Hausfrau und Mutter“ anzuerkennen und die Alleinverdiener-Ehe zu schützen, wird deshalb das Ehegattensplitting eingeführt. Dass dadurch eine ungleiche Verteilung der Einkommen der Ehepartner begünstigt wird, war damals beabsichtigt und trifft auch heute noch zu.
Das Ehegattensplitting ist seitdem in Deutschland das übliche Verfahren zur Besteuerung von Ehepaaren. Zur Berechnung der Steuerschuld werden ihre Einkommen addiert und diese Summe halbiert. Die Einkommensteuer wird dann auf diesen Betrag erhoben und schließlich verdoppelt. Weil es in Deutschland einen progressiven Steuertarif gibt, folgt daraus: Je stärker sich die Einkommen der Ehepartner unterscheiden, desto mehr profitieren sie vom Splitting. Es folgt aber auch: Je stärker sich die Einkommen der Ehepartner unterscheiden, desto mehr Steuern muss der Ehepartner mit dem geringeren Verdienst, der Zweitverdiener, prozentual auf sein Einkommen zahlen. Tatsächlich führt das zu einer starken Verzerrung der Anreize, eine Arbeit aufzunehmen, und damit zu geringeren Beschäftigungsquoten bei den Zweitverdienern. Kern des Problems sind aber nicht die niedrigeren Beschäftigungsquoten an sich, sondern vielmehr die Konsequenzen, die damit auf ganz individueller Ebene einhergehen.
(Steuer)-Vorteile für die einen, Nachteile für die anderen
Hält die Ehe, dann begleitet das Splitting die meisten Paare ein Leben lang. Das vielfach angebrachte Argument der Splitting-Befürworter, die Ehe sei eine perfekte Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft, in der das Gesamteinkommen hälftig geteilt und verkonsumiert wird, trifft oft nicht zu. Derjenige Partner, der mehr Geld in die Ehe einbringt, befindet sich zweifelsohne immer in der stärkeren Verhandlungsposition, wenn es um finanzielle Entscheidungen in der Ehe geht. Das Splitting ist somit nicht logische Konsequenz einer Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft, sondern fördert vielmehr, dass sich einer der beiden Ehepartner finanziell vom anderen abhängig macht.
Hält die Ehe nicht, begleitet das Ehegattensplitting viele trotzdem oft länger als ihnen lieb ist. Seit der Unterhaltsreform 2008 heißt es für die (ehemaligen) Ehepartner nun: Sie sind in Zukunft eigenverantwortlich für ihren Unterhalt zuständig. Einen Anspruch darauf, den gleichen Lebensstandard wie in der Ehe halten zu können, gibt es somit nicht mehr. Das trifft Zweitverdiener doppelt hart: haben sie sich vorher in der Ehe vermehrt um Hausarbeit und Kindererziehung gekümmert, erschwert das einen Berufsaufstieg oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben. Hierdurch fallen dann auch die späteren Rentenansprüche geringer aus. Eine konsequente gesetzliche „Eigenverantwortung“ wäre aber eine, die bereits in und nicht nach der Ehe beginnt.
Realitäten erkennen – individuell besteuern
In den vergangenen sechzig Jahren hat sich das Bild der Ehe stark gewandelt, das Eherecht wurde reformiert und die „Ehe für alle“ eingeführt. Nur das Ehegattensplitting blieb völlig unberührt. Viel zeitgemäßer wäre es, Ehepaare konsequent einzeln zu besteuern. Verschiedene Ausgestaltungen einer Individualbesteuerung sind in vielen europäischen Ländern bereits Realität. Höchste Zeit, dass auch im deutschen Steuerrecht veraltete Rollenbilder abgeschafft werden und das Ehegattensplitting durch eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag ersetzt wird. Dieses Modell berücksichtigt sowohl die Unterhaltspflichten in der Ehe und fördert zugleich die finanzielle Eigenständigkeit beider Ehepartner und somit eine stärker gleichberechtigte Ehe. Können wir dazu wirklich noch länger „Nein“ sagen?
Kommentar verfassen