Politik für die Alten. Im Zuge des demografischen Wandels steigt das Verhältnis der Rentner zu den Menschen im Erwerbsalter, der so genannte Altenquotient, stetig an. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die sozialen Sicherungssysteme, sondern auch auf die politische Interessenvertretung. Da Politiker naturgemäß ein großes Interesse daran haben, wiedergewählt zu werden und möglichst viele Wählerstimmen zu erhalten, kann man sich ausmalen, für wen hier Politik gemacht wird.
Im Koalitionsvertrag 2021 der Ampelkoalition wurde die Absenkung des Wahlalters bei Bundes- und Europawahlen auf 16 Jahre festgeschrieben. Bisher dürfen bei diesen Wahlen nur Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren wählen. Veranstaltungen wie die weltweiten Klimaproteste der Fridays-for-Future-Bewegung zeigen aber, dass das politische Engagement und Interesse der jungen Generation in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen ist. Trotzdem ist die junge Generation im politischen Entscheidungsprozess weiterhin deutlich unterrepräsentiert.
Klima, Gleichberechtigung, Bildung, Toleranz für alle Geschlechter. Das sind Themen, die besonders der jungen Generation am Herzen liegen und die auch für die künftigen Generationen von Relevanz sind, während sich die ältere Generation vermutlich eher für Themen wie die Alterssicherung interessiert. Es kann nicht gesagt werden, dass die Ziele und Anliegen der jungen Generationen wichtiger sind als die der älteren, die im politischen Entscheidungsprozess die Mehrheit darstellen; jedoch sollte auch im Hinblick auf einen gerecht ausgestalteten Generationenvertrag darauf geachtet werden, dass Politik heutzutage angesichts der Altersstruktur der Wähler nicht zu Lasten der jungen und zukünftigen Generationen gemacht wird, sondern nachhaltig und langfristig tragfähig ist. Die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre würde die Bedeutung der jüngeren Generation im politischen Entscheidungsprozess erhöhen.
Problematisch ist aber, dass eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre faktisch nur einen sehr geringen Einfluss haben würde, da die hinzugewonnenen Wähler lediglich zwei Prozent der Wahlberechtigten ausmachen würden und auch das Medianalter der Wähler nur minimal absinken würde. Hinzu kommt, dass ohne eine Absenkung des Wahlalters künftig aufgrund der sinkenden Geburtenraten und der steigenden Lebenserwartung mit einem weiteren Anstieg des Medianwähleralters zu rechnen ist.
Da davon auszugehen ist, dass jeder Bürger in seinem eigenen Interesse wählt und für die Zukunft notwendige politische Entscheidungen für eine klimaorientiertere Politik oder eine Reform des Rentensystems zwar für die jungen und künftigen Generationen vorteilhaft wären, aber die älteren Generationen als Verlierer aus entsprechenden Reformen hervorzugehen drohen, muss davon ausgegangen werden, dass diese wichtigen Entscheidungen und Reformen wegen der Stimmenmehrheit der Älteren nicht umgesetzt werden. Folglich würden die Interessen der jungen und künftigen Generationen immer noch keine wirkliche Beachtung finden. Hinzu kommen weitere Faktoren wie zum Beispiel der Einfluss von Interessengruppen, die für die Zukunft und das Wohl der jungen und künftigen Generationen notwendige Reformen verhindern können.
Unabhängig von ihrem eher geringen politischen Einfluss ist jedoch die gesellschaftliche Bedeutung einer Absenkung des Wahlalters anzuerkennen. Die frühzeitige Integration der Jugendlichen in den Kreis der Wahlberechtigten könnte erheblichen Einfluss auf ihr Interesse an politischen Themen und die Auseinandersetzung mit diesen haben, da nun die Möglichkeit zu einer tatsächlichen politischen Einflussnahme besteht.
Ob die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ausreichend ist, um die Politik zukunftsorientierter und nachhaltiger zu gestalten, ist wegen der Altersverteilung in der Wahlbevölkerung mit vielen Älteren und wenigen Jungen unsicher. In der Vergangenheit wurden daher bereits andere Reformvorschläge wie zum Beispiel ein Familienwahlrecht diskutiert, bei denen die Bürger schon wesentlich früher – nämlich mit der Geburt – ihr Wahlrecht erlangen würden, das dann zunächst stellvertretend von den Eltern ausgeübt würde. Es steht außer Frage, dass eine Reform des Wahlrechts, unabhängig von der genauen Ausgestaltung, nicht unumstritten ist. Jedoch ist es notwendig, die Interessen der jungen und auch künftigen Generationen im politischen Entscheidungsprozess – in welcher konkreten Weise auch immer – zu berücksichtigen und solidarisch mit den jungen Menschen zu handeln.
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