Lieferkettengesetz: Wirtschaft und Menschenrechte

Laut Auswärtigem Amt setzt sich Deutschland weltweit beharrlich für die Menschenrechte ein. Die Einführung des Lieferkettengesetzes soll die Durchsetzung der Menschenrechte weiter fördern. Doch was genau kann das neue Gesetz?

Warum ein Lieferkettengesetz?

Der Kaffee aus Brasilien, die Pflastersteine aus Indien und Cobalt für unsere Handys aus dem Kongo. Durch die Globalisierung sind wir im internationalen Handel stark vernetzt. Mittlerweile beruhen rund 80 Prozent des Welthandels auf globalen Wertschöpfungsketten und bilden so die Existenzgrundlage für mehr als 450 Millionen Menschen. Doch unter welchen Bedingungen werden all diese Produkte hergestellt? Die wenigsten Konsumenten beschäftigen sich mit dieser Frage.

In vielen Ländern sind die Auflagen und Kontrollen weniger streng als in Deutschland. Auf dem Weg bis zum fertigen Endprodukt arbeiten Angestellte in menschenunwürdigen Verhältnissen. Bisher müssen sich deutsche Unternehmen für die Arbeitsbedingungen ihrer Zulieferer nicht verantwortlich zeigen. Freiwillig machen dies nur 13 bis 17 Prozent der deutschen Unternehmen.

Das Lieferkettengesetz

Um mehr Verantwortung in unserer globalisierten Welt zu übernehmen, bedarf es daher einer gesetzlichen Regelung. Die Bundesregierung verabschiedete deshalb im vergangenen Jahr das sogenannte Lieferkettengesetz. Durch das Lieferkettengesetz werden in Deutschland ansässige Unternehmen dazu verpflichtet, ihrer menschenrechtlichen Verantwortung und Sorgfaltspflicht in den Lieferketten nachzukommen. Doch was bedeutet das genau?

Bei direkten Zulieferern sind eine Risikoanalyse und Präventionsmaßnahmen vorzunehmen, um möglichen Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Beides muss dokumentiert und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches die Einhaltung der Vorschriften überwacht, vorgelegt werden.

Die Kontrolle bei indirekten Zulieferern, also den Zulieferern der Zulieferer, sieht nicht so streng aus. Dort müssen Unternehmen erst eingreifen, wenn es klare Anzeichen für Menschenrechtsverletzungen gibt. Für Angestellte dieser indirekten Zulieferer wird es in Zukunft trotzdem leichter, sich an Deutsche NGOs oder Gewerkschaften zu richten, um sich von diesen in einem Prozess vertreten zu lassen.

Kritik am Gesetz

Wie so oft gibt es auch beim Lieferkettengesetz Widerspruch von vielen Seiten. Die einen wünschen sich stärkere Pflichten auch bei den indirekten Zulieferern, anderen befürchten einen Wettbewerbsnachteil durch die strengeren Auflagen für deutsche Unternehmen. Ihnen zufolge birgt die Kontrolle zu viel Bürokratie und somit zu viel Aufwand.

Die Befürchtungen sind nachvollziehbar. Bessere Arbeitsbedingungen in der Produktion werden zu höheren Produktionskosten führen, die sich im Preis des Endprodukts widerspiegeln. Dadurch wird mit Ausweichreaktionen zu rechnen sein. Unternehmen hätten Anreize, den Standort zu wechseln oder Schlupflöcher in der Gesetzgebung zu finden. Doch rechtfertigt dies einen Verbleib im Status Quo, in dem wir unseren Konsum auf der Grundlage verletzter Menschenrechte finanzieren?

Nein, aber effektiver als ein rein nationales Gesetz wäre eine EU-weite Verpflichtung. Denn die Europäische Union als Ganzes hat mit einem Anteil von knapp 15 Prozent am Bruttoweltprodukt einen deutlich größeren Einfluss auf dem Weltmarkt. Das Gesetz wäre von höherer Tragweite und würde Ausweichbewegungen für Unternehmen erschweren.

Fazit

Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Wenn sich die deutsche Außenpolitik die Förderung von Demokratie und Menschenrechten auf die Fahnen schreibt, muss sie sich für diese stark machen. Das Lieferkettengesetz ist dabei ein wichtiges Signal, doch Deutschland sollte sich zukünftig für ein stärkeres und vorteilhafteres, EU-weites Gesetz einsetzen.


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Kommentare

1 Antwort zu „Lieferkettengesetz: Wirtschaft und Menschenrechte“

  1. Avatar von Julia Braun
    Julia Braun

    Liebe Anna, toller Artikel! Das Lieferkettengesetz ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Doch die Befürchtungen hinsichtlich eines dadurch resultierenden Wettbewerbsnachteils sind berechtigt. Um langfristig die Attraktivität Deutschlands als Wirtschaftsstandort sicherzustellen, sollte das Lieferkettengesetz also dringend auf EU-Ebene ausgeweitet werden.

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