Bürgergeld: Lieber Fördern oder Fordern?

Das neue Bürgergeld gibt es seit dem 1. Januar 2023. Es hat eine heiße Debatte um das Prinzip des Forderns und Förderns ausgelöst. In welche der beiden Richtungen soll die Grundsicherung neigen?

Mit einer großen Kampagne kämpfte die CSU gegen die Einführung des Bürgergelds. Zwei der drei Hauptkritikpunkte: Das Lohnabstandsgebot, also der Abstand zwischen Sozialleistungen und dem untersten Erwerbseinkommen, muss weiter eingehalten werden und Sanktionen sollen erhalten bleiben. Arbeit lohne sich sonst nicht mehr. Inzwischen haben sich die Parteien auf eine abgeschwächte Version des ersten Entwurfs geeinigt, der dennoch stärker in Richtung Fördern tendiert. Also lieber Fördern als Fordern? Klappt das eine überhaupt ohne das andere?

Der Lohnabstand und seine Anreize

Es könne nicht sein, dass jemand, der faul auf der Haut liegt, mehr Geld bekommt als manch hart arbeitender Steuerzahler. Mit dem Bürgergeld sei genau das der Fall, rechnet die CSU vor. Dass diese Rechnung nicht richtig ist, wurde inzwischen mehrfach gezeigt.

Grundsätzlich besteht natürlich eine Anreizproblematik: Ist der Lohnabstand zu gering, besteht tatsächlich weniger Anreiz, eine Arbeit anzunehmen, insbesondere im Niedriglohnbereich. Ist der Abstand zu hoch, besteht die Gefahr, relative Armut und soziale Ungleichheit zu verstärken, da mitunter die Sicherung des relativen Lebensstandards durch die Grundsicherung nicht mehr gegeben ist. Eine Leistungserhöhung von 53 Euro durch die Einführung des Bürgergeldes ist kaum mehr als ein dringend benötigter Inflationsausgleich. Auch die Löhne wurden angehoben und werden in diesem Jahr vermutlich weiter steigen. Werden Sozialleistungen und Löhne gleichermaßen erhöht, so bleibt der Lohnabstand in etwa gleich. Auswirkungen auf das Arbeitsangebot sollten daher nicht zu erwarten sein. Und tatsächlich: Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung gibt es, unter Berücksichtigung der Erhöhung von Wohngeld und Kinderzuschlag, keine negativen Auswirkungen auf das Arbeitsangebot im Niedriglohnsektor.

Sanktionen und ihre Wirkungen

Studien zeigen: Sanktionen wegen Pflichtverletzungen, also zum Beispiel dem Ablehnen einer vermittelten Arbeit, können die Übergangsrate von Erwerbslosigkeit in eine Beschäftigung erhöhen. Das ist wichtig, denn Arbeitslosigkeit geht nicht nur mit einem Einkommensverlust einher. Seinen Job zu verlieren, bedeutet auch, einen geregelten Tagesablauf zu verlieren, den Verlust sozialer Stabilität, seiner Skills. Kurz: Ein Verlust an sogenanntem Humankapital. Binnen Monaten kann es zu mentalen Problemen kommen, was eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erschwert. Wer arbeitslos wird, sollte also dabei unterstützt werden, so schnell wie möglich wieder in die Erwerbsarbeit integriert zu werden. Dabei können Sanktionen helfen, wie die Forschung zeigt.

Auch über Weiterbildung lässt sich das Humankapital stärken. Genau darauf will das Bürgergeld setzen, etwa mit einer Weiterbildungsprämie und dem Wegfall des Vermittlungsvorrangs. Statt Arbeitslose so schnell wie möglich in einen Job zu vermitteln, soll nun per Weiterbildung eine langfristig sinnvolle Integration in den Arbeitsmarkt erreicht werden. Damit diese Intention aber den gewünschten Effekt erzielt, muss die Qualität der Weiterbildungsangebote stimmen. Und: Unabhängig davon, ob die Eingliederung in den Arbeitsmarkt sofort oder per vorangehender Weiterbildung erfolgen soll, ist es wichtig, dass eine Mitwirkung besonders in den ersten Monaten sichergestellt ist – zur Not auch per Sanktionen.

Fordern und Fördern gehen also Hand in Hand, das genaue Austarieren der beiden Seiten ist am Ende vor allem eine politische Entscheidung. Dass sich unter dem Bürgergeld das Arbeiten nicht mehr lohnt, ist eine für die politische Diskussion überspitzte These. Auch wenn das Bürgergeld zum Fördern, im Sinne von mehr Weiterbildung, neigt, wird die Balance weiterhin aufrechterhalten.


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