Der Klimawandel ist die größte Herausforderung unserer Zeit. Er beeinflusst Ökosysteme, die Artenvielfalt und das Wohlergehen von Menschen und Tieren negativ, wobei der Treibhauseffekt eine der seiner Hauptursachen ist. Obwohl es sich bei vielen der Treibhausgase um in der Erdatmosphäre natürlich vorkommende Gase handelt, ist ihre Konzentration in den letzten Jahren durch menschliches Handeln stark angestiegen.
Um den Klimawandel zu verlangsamen, haben sich die EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, ihre CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren und bis 2050 sogar treibhausgasneutral zu werden. Die Kategorie „Heizung und Warmwasser“, die für einen großen Teil der CO2-Emissionen privater Haushalte verantwortlich ist, stellt dabei für die Bundesregierung einen möglichen Ansatzpunkt dar. Um hier die CO2-Emissionen zu reduzieren, wurde von der Bundesregierung ein Gesetzesvorschlag zum Verbot von Gas- und Ölheizungen mit dem Ziel „Heizen mit erneuerbarer Energie“ diskutiert, der sich an einem ökonomischen Grundgedanken orientiert und einen staatlichen Eingriff beim Verbrauch von fossilen Brennstoffen rechtfertigt.
Der Verbrauch von fossilen Brennstoffen geht nämlich mit sogenannten „nicht eingepreisten negativen Effekten“ für die Gesellschaft einher. Beim privaten Verbrauch von fossilen Brennstoffen fallen nur private Kosten, die hauptsächlich beim Kauf von Heizöl und -gas entstehen, an, ohne dass jedoch die Wirkung der Emissionen beim Verfeuern der Brennstoffe auf das Klima, also die sozialen Kosten, berücksichtigt werden. Die Folge ist, dass ein Heizverhalten, das aus der Sicht eines einzelnen Bürgers die Heizkosten in idealer Weise ins Verhältnis zur Heizleistung setzt, zu einem Brennstoffverbrauch führt, der aus Sicht der Gesellschaft zu hoch ist. Der Markt bringt nicht das gesellschaftlich optimale Ergebnis hervor. Ein staatlicher Eingriff kann daher dazu beitragen, die aus gesamtgesellschaftlicher Sicht optimale Konsummenge zu erreichen und die Wohlfahrt in der Gesellschaft zu erhöhen.
Der aktuell diskutierte Gesetzesvorschlag stellt einen möglichen Ansatzpunkt dar, um sich der Konsummenge anzunähern, die aus gesamtgesellschaftlicher Sicht optimal ist. Allerdings stellen die Verbote bzw. Gebote, die der Gesetzesvorschlag beinhaltet, starke Eingriffe in den Markt dar, die aus ordnungspolitischer Sicht zweifelhaft sind. Hinzu kommt, dass bei diesen Vorschlägen hohe Kosten zur Erfüllung der Auflagen anfallen und darüber hinaus staatliche Zuschüsse angedacht sind, die durch die Steuerzahler finanziert werden müssen und für andere wichtige Aufgaben des Staates fehlen könnten.
Eine alternative staatliche Maßnahme, die in Betracht gezogen werden könnte, ist die Einführung einer CO2-Steuer oder von CO2-Zertifikaten. Diese würden die Menschen bzw. Unternehmen durch die Bepreisung der negativen Effekten dazu anregen, weniger CO2 auszustoßen, wodurch man sich gesamtgesellschaftlich optimalen Konsummenge annähern würde. Bei beiden Instrumenten wird eine sinnvolle politische Gestaltung im bestehenden Rechtsrahmen ermöglicht, ohne einen „planwirtschaftlichen“ Ansatz zu verfolgen. Gleichzeitig bliebe man offen für innovative Ideen jenseits von Wärmepumpen.
Es ist offensichtlich, dass dringend geeignete und zielführende Maßnahmen zur Verlangsamung des Klimawandels getroffen werden müssen. Es muss aber darüber diskutiert werden, ob Verbote oder Gebote den richtigen Weg darstellen oder ob nicht alternative Regulierungsmaßnahmen an dieser Stelle geeigneter sind. Grundsätzlich sollte die Regierung starke Eingriffe in Form von Verboten und Geboten in den Markt vermeiden, da sie die Handlungsfreiheit der Individuen stark einschränken und gleichzeitig nicht unbedingt zu effizienten Ergebnissen führen. Stattdessen sollten andere Regulierungsmaßnahmen Priorität haben. Um eine geeignete Maßnahme auszuwählen, sollten die Treffsicherheit sowie die damit einhergehenden Nutzen und Kosten für die Gesellschaft detailliert analysiert werden.
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