Arbeitsmarktpolitik auf dem Prüfstand: Lobt Andrea Nahles den Müßiggang?

Die Arbeitswelt in Deutschland ist im Wandel. Nachdem im vergangenen November das Weißbuch „Arbeiten 4.0“ veröffentlicht wurde, legt Ministerin Andrea Nahles nun mit einem Gesetzesentwurf nach. Was würden wohl der Ökonom John Maynard Keynes und der Philosoph Bertrand Russell davon halten?

In seinem berühmten Essay „Lob des Müßigganges“ aus dem Jahr 1932 erträumte sich der Philosoph und Literaturnobelpreisträger Bertrand Russell eine Welt, in der niemand mehr als vier Stunden arbeiten müsse. Der Jahrhundertökonom John Maynard Keynes hielt 1928 einen Vortrag mit dem Titel „Die ökonomischen Möglichkeiten unserer Enkel“, in dem er vorhersagte, in 100 Jahren – aus heutiger Sicht also in 11 Jahren – würde man nur noch 15 Stunden in der Woche arbeiten müssen. Tatsächlich gilt in Deutschland die 38,5-Stundenwoche als der Regelfall.

Gibt es Hoffnung?

Russell und Keynes hofften, dass ein Anstieg der Produktivität kürzere Arbeitszeiten möglich mache. Und tatsächlich zeigt sich, dass die Produktivität im Durchschnitt aller Branchen in den letzten Jahrzehnten stetig gestiegen ist. Der Grund hierfür sind technologische und organisatorische Verbesserungen. Trotzdem ist die wöchentliche Regelarbeitszeit seit Langem unverändert.

Die Zukunft der Arbeit

Im November 2016 hat nun das Bundesministerium für Arbeit unter Ministerin Andrea Nahles (SPD) ein „Weißbuch“ zum Thema „Arbeiten 4.0“ veröffentlicht. Darin werden Vorschläge zur Gestaltung der Rahmenbedingungen der Arbeit der Zukunft vorgestellt. Ein  Vorschlag des Weißbuchs betrifft das Arbeitszeitgesetz. Durch eine „Experimentierklausel“ soll die gesetzlich festgeschriebene Tageshöchstarbeitszeit überschritten und die Ruhezeit unterbrochen werden dürfen.

Getreu dem Motto „Wir sollten den Menschen mehr Selbstbestimmung ermöglichen“ von Ministerin Nahles sollen abhängig Beschäftigte dadurch ihre Arbeitszeit flexibler gestalten können. Niemand soll das Arbeitszeitgesetz brechen, wenn sie oder er nach Feierabend noch E-Mails abruft.

Den Arbeitgebern reicht das aber noch nicht. Sie fordern noch mehr Flexibilität der Arbeitnehmer, unter anderem durch einen Übergang von werktäglichen auf monatliche Höchstarbeitszeiten. Eine Reform – sollte sie nach der Experimentierphase erfolgen – könnte dadurch zu einer Überlastung der „immer-verfügbaren“ Beschäftigten führen.

Flexibilisierung: Ja, ABER nur bei kürzerer Arbeitszeit

Wie könnte vor dem Hintergrund dieser Interessenlagen ein Kompromiss zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aussehen? Das Arbeitsministerium könnte den Arbeitgebern durch die Einführung monatlicher Höchstarbeitszeiten entgegenkommen und einen flexibleren Arbeitsalltag ermöglichen. Die gesetzlich festgelegte Elf-Stunden-Ruhepause entfiele dadurch. Dafür würden die Arbeitnehmer bedarfsorientierter arbeiten und wären so effizienter. Eine Verkürzung der monatlichen Arbeitszeit wäre in Anbetracht des Überlastungsrisikos nicht nur gerecht, sondern auch ökonomisch logisch. Sie wäre das Entgegenkommen gegenüber den Arbeitnehmern.

Dass dies keine reine Theorie ist, sondern bereits erfolgreich in der Praxis getestet wird, zeigt der Sportwagenhersteller Porsche, der auf diesem Gebiet ein Vorreiter ist. Unter der Voraussetzung erhöhter Flexibilität und Steigerungen der Produktivität hat das Management die Arbeitszeit in der Produktion auf 34h bei gleichem Lohn verkürzt. Auch die Idee einiger schwedischer Kommunen, in ihren Verwaltungen eine 30-Stundenwoche einzuführen, gründet auf der gleichen Überlegung.

Erwerbstätigenkonto und Recht auf Fortbildung

Weiterhin schlägt Nahles auch die Einführung eines Erwerbstätigenkontos vor. Es soll junge Beschäftigte mit einem Startkapital ausstatten. Dieses könnte für Qualifizierung, Gründungsphase oder private Auszeiten genutzt werden. In einem Interview mit der FAZ gibt Nahles zu, das sei etwas „für die lange Sicht“. Ein „Recht auf Fortbildung“ will das Arbeitsministerium auch lediglich „perspektivisch“ anstreben.

Gerade Umschulungen werden durch den Wegfall einiger Berufsbilder durch Automatisierung immer wichtiger. Nahles‘ Vorschläge hierzu sind jedoch viel zu vage und bieten keine Lösung. Der Vorschlag eines Erwerbstätigenkontos, das der Staat jungen Berufseinsteiger/innen zur Verfügung stellt, wirkt wie ein schüchternes Zugeständnis an die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens.

Hoffnung?

Noch müssen wir die Hoffnung nicht aufgeben, dass Keynes‘ Vision einer 15-Stundenwoche mehr als eine reine intellektuelle Spielerei ist. Anfang Januar 2017 legte das Arbeitsministerium einen Gesetzesentwurf vor, der die Rückkehr von der Teil- in die Vollzeitbeschäftigung erleichtern soll. Die Arbeitnehmer dürften nicht gezwungen sein, unfreiwillig in Teilzeit zu verbleiben. Im Sinne Keynes und Russells ist das eine weitere Etappe auf dem Weg zu Müßiggang und Freiheit: Arbeitnehmer könnten durch ein Rückkehrrecht in die Vollzeit ermutigt werden, vermehrt in Teilzeit zu arbeiten.

Unabhängig von gesetzlichen Regelungen haben Arbeitnehmer zudem die Möglichkeit, eine Vollzeitstelle unter zwei oder mehr Beschäftigten aufzuteilen. Leider bietet bisher nur rund ein Fünftel aller deutschen Unternehmen das sogenannte Jobsharing an.

Ein Schlusswort

Eine Studie des DGB zeigt, dass Handlungsbedarf besteht. Teilzeit, Jobsharing, bedingungsloses Grundeinkommen können Wegbereiter der Muße-Gesellschaft sein. Mehr Flexibilisierung als Tribut an Globalisierung und internationalen Wettbewerb birgt die Gefahr, dass im 20. Jahrhundert errungene Arbeitszeitverkürzungen und -erleichterungen wieder aufgehoben werden. Das wäre absurd. Innovation muss der Gemeinschaft der Menschen zu Gute kommen.

Kommentare

0 Antworten zu „Arbeitsmarktpolitik auf dem Prüfstand: Lobt Andrea Nahles den Müßiggang?“

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert